Förderrichtlinien für Tagungen, Publikationen, Projektideen von Mitgliedern und AGs

Die Förderung kommt zustande, wenn eine konkrete Anfrage über einen Betrag x vorliegt (inkl. Kurzkonzept und Finanzierungsplan). Der Vorstand entscheidet zeitnah über den Antrag und versendet ein Bewilligungsschreiben bzw. die Ablehnung. Sollte es dann zu Erhöhungen von Kosten kommen, ist der Fördermittelgeber umgehend zu informieren und ein Erweiterungsantrag mit einer detaillierten und plausiblen Begründung zu stellen. Darüber entscheidet dann erneut der Vorstand.

1. Schritt

Konkrete Anfrage zu einem Betrag x, ein Kurzkonzept und ein Finanzierungsplan.

Hiermit beantragen wir die Übernahme der Kosten für / von … in Höhe von ### Euro oder eine Teilfinanzierung von ### Euro.

Mit freundlichen Grüßen

2. Schritt

Vorstand schickt das Bewilligungsschreiben mit der Höhe der Förderung an die Antragsteller.

Wichtig: bei der Förderung von Tagungen, Print- oder Onlinepublikationen ist das Logo des Arbeitskreises zu verwenden.

3. Schritt

Die Antragsteller senden den Verwendungsnachweis, Rechnungen und sonstige Belege (möglichst im Original) an den Vorstand.

4. Schritt

Bezahlung der Rechnung.

5. Schritt

Die Antragsteller schicken einen inhaltlichen Kurzbericht oder Protokoll für den jährlichen Rechenschaftsbericht des Vorstandes sowie einen Kurzbericht mit Fotos oder anderweitige Materialien für Website des Arbeitskreises.